ELEKTRO- UND  
 VERANSTALTUNGS­TECHNIK 
 

GERÄTEPRÜFUNG

DEFINITION

PRÜFUNG NACH DGUV V3

Was heisst das überhaupt?
Welche Pflichten ergeben sich daraus für jeden Arbeitgeber oder Verantwortlichen einer öffentlichen Einrichtung?

DGUV ist die Abkürzung für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Die DGUV ist der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und damit Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Ziel ist die Verhütung und Vermeidung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten. Zur Umsetzung und Erreichung dieser Ziele wurden Vorschriften (V) erlassen, unter anderem die „DGUV Vorschrift 3“, die Unfallverhütungsvorschrift für „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Darin werden das sichere Arbeiten an und in der Nähe von aktiven Teilen elektrischer Anlagen sowie das regelmäßige Prüfen aller elektrischen Einrichtungen, Maschinen und Geräte geregelt. Da es sich bei der DGUV V3 um eine Vorschrift und damit um eine verbindliche Rechtsnorm handelt, muss sich jeder Unternehmer und Verantwortliche auch explizit daran halten.

Verantwortlich für die Unfallverhütung und damit das sichere Arbeiten seiner Mitarbeiter ist der Unternehmer bzw. jeweilige Verantwortliche bei öffentlichen Einrichtungen. Er hat in dieser Eigenschaft auch dafür Sorge zu tragen, dass die Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen elektrischen Einrichtungen, Maschinen, Anlagen und Geräte durchgeführt und regelmäßig wiederholt wird. Dazu legt die entsprechende Vorschrift Mindestanforderungen und Richtwerte für verschiedene Einsatzbedingungen fest. Festzuhalten bleibt, dass eine Prüfung mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden muss, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens alle zwei Jahre (vgl. Tabelle 16 zu § 5 der DGUV V3). Nach jeder Prüfung eines Gerätes muss durch den Prüfer der nächste Prüftermin festgelegt und eindeutig definiert werden. Das Gerät wird dabei durch den Prüfer mit einem entsprechenden Aufkleber o.ä. gekennzeichnet, auf dem der nächste Prüftermin eindeutig vermerkt ist.

WIE WIRD DIE PRÜFUNG DOKUMENTIERT?

Die Dokumentation erfolgt je nach Kundenwunsch durch Ausdrucke oder elektronisch in Dateiform. Sinnvoll ist eine Kennzeichnung der Geräte, damit bei Wiederholungsprüfungen das Gerät schnell „gefunden“ und dokumentiert werden kann.

WER DARF DIE GERÄTEPRÜFUNG DURCHFÜHREN?

„Eine zur Prüfung befähigte Person ist eine Elektrofachkraft, die durch ihre elektrotechnische Berufsausbildung, ihre mindestens einjährige Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt…(s. „DGUV Information 203-070 Dezember 2016“).

WELCHE MESS- UND PRÜFGERÄTE WERDEN EINGESETZT?

Zur Durchführung von Wiederholungsprüfungen dürfen nur Mess- und Prüfgeräte eingesetzt werden, die den geltenden Normen entsprechen und bei deren Gebrauch weder für den Prüfer noch für andere Personen Gefahren ausgehen. Wir bei MNET verwenden Geräte der Firma HT.

Insgesamt ist zu sagen, dass beim Thema Arbeitssicherheit insbesondere im Zusammenhang mit elektrischen Geräten und Anlagen durchaus sehr viele verschiedene Bestimmungen und Richtlinien durch den Unternehmer oder Verantwortlichen zu beachten sind. Setzen Sie daher bei diesem komplexen Thema auf die Expertise eines Fachbetriebes wie MNET, der Ihnen bei allen Fragen rund um die Geräteprüfung mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Sprechen Sie uns an!

 
 
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